Kurz gesagt
Am 5. November 2026 hat der Bundestag zum ersten Mal über die Pflegereform gesprochen. Beschlossen ist noch nichts. Für Sie ändert sich im Moment also nichts: Ihr Entlastungsbetrag und Ihre Betreuung durch RUTCHENS laufen ganz normal weiter.
Die gute Nachricht: Die Regierung hat gestern selbst gesagt, dass es zum 1. Januar 2027 keine harten Brüche geben soll. Betreuungsdienste wie RUTCHENS sollen auch in Zukunft für Sie da sein können.
Was gestern im Bundestag passiert ist
Ein Gesetz entsteht in mehreren Schritten. Im September hat die Regierung ihren Entwurf fertig gemacht. Gestern, am 5. November, haben die Abgeordneten im Bundestag zum ersten Mal darüber diskutiert. Das nennt man „erste Lesung“. Dabei wird noch nicht abgestimmt. Es wird nur besprochen, was gut ist und was noch geändert werden muss.
Die Diskussion dauerte gut eine Stunde. Es ging vor allem um zwei Dinge: Die Pflegeversicherung hat zu wenig Geld. Und viele Menschen machen sich Sorgen, ob ihre Betreuung zu Hause so bleiben kann wie bisher.
Jetzt arbeiten Fachleute im Gesundheitsausschuss weiter an dem Entwurf. Erst im Dezember wird abgestimmt.
Was sich geändert hat: die guten Nachrichten
Im ersten Entwurf stand, dass es ab 2027 einen neuen Geldtopf gibt, das „Sozialraumbudget“. Daraus sollten vor allem neue oder besonders anerkannte Helfer bezahlt werden. Viele Betreuungsdienste hätten damit nicht mehr abrechnen können. Das hat uns und vielen anderen Sorgen gemacht.
Gestern haben sowohl CDU/CSU als auch SPD gesagt: Das soll so nicht bleiben. Bestehende Anbieter, also auch Betreuungsdienste wie RUTCHENS, sollen weiter mit der Pflegekasse abrechnen können. Es soll keine „Abrisskanten“ geben, so hat es eine Abgeordnete genannt. Wer heute gut versorgt wird, soll das auch 2027 sein.
Auch der Gesundheitsminister hat es klar gesagt: Beim Entlastungsbetrag und bei der Verhinderungspflege darf es zum Jahreswechsel keine harten Brüche geben. Der Entwurf wird nachgebessert.
Noch eine gute Nachricht: Wer einen Angehörigen pflegt, bekommt weiter Rentenbeiträge von der Pflegekasse bezahlt. Das sollte ursprünglich gekürzt werden und bleibt jetzt erhalten.
Wichtig: Das sind Ankündigungen, noch keine fertigen Gesetzestexte. Wie genau es am Ende aussieht, wissen wir erst im Dezember.
Was weiterhin geplant ist
Der Grund für die Reform bleibt: Der Pflegeversicherung fehlen im Jahr 2027 etwa 8 Milliarden Euro. Deshalb will die Regierung sparen und gleichzeitig mehr Beiträge einnehmen. Die wichtigsten Punkte aus dem Entwurf:
| Thema | Heute | Geplant ab 2027 |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € im Monat ab Pflegegrad 1 | Wird zum „Sozialraumbudget“ von 175 € im Monat, aber erst ab Pflegegrad 2 |
| Pflegegrad 1 | Bekommt den Entlastungsbetrag | Soll nach dem Entwurf kein Budget mehr bekommen. Hier wurde gestern Nachbesserung angekündigt |
| Ihr Pflegegrad | Bleibt | Bleibt. Wer heute einen Pflegegrad hat, behält ihn (Bestandsschutz). Nur neue Anträge werden strenger geprüft |
| Beiträge | Wie bisher | Steigen etwas, vor allem der Zuschlag für Kinderlose |
| Rentenbeiträge für pflegende Angehörige | Werden bezahlt | Bleiben erhalten |
Viele Einzelheiten sind noch offen. Was genau für Sie gilt, erfahren Sie von uns, sobald das Gesetz beschlossen ist.
Was gilt jetzt für Sie
Ganz einfach: Alles bleibt, wie es ist.
- Ihr Entlastungsbetrag von 131 € im Monat gilt unverändert weiter.
- Ihre Betreuung durch RUTCHENS läuft wie gewohnt.
- Die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse ändert sich nicht.
- Sie müssen nichts beantragen und nichts unternehmen.
Sollte sich 2027 etwas für Sie ändern, melden wir uns rechtzeitig bei Ihnen und erklären Ihnen genau, was zu tun ist.
Wie es weitergeht
Zwei Schritte sind geschafft, vier stehen noch aus. Entschieden wird erst am 11. Dezember im Bundestag. Alle Termine können sich noch verschieben.
Fragen? Wir sind für Sie da
Wir verfolgen die Reform ganz genau und informieren Sie hier unter „Aktuelles“, sobald es Neues gibt. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns. Alle Ansprechpartnerinnen und Sprechzeiten finden Sie auf unserer Kontaktseite.
Herzliche Grüße
Ihr RUTCHENS-Team
Quellen: Bundestagsdebatte vom 5. November 2026 (rhw), Bundesgesundheitsministerium zum Kabinettsbeschluss, Zeitplan des Verfahrens (dco-care). Stand: 6. November 2026.
