Betreuung
Seniorenbetreuung
„Zuhause ist man da, wo man sich fallen lassen kann, wo das eine Herz das andere auffängt.“
Sylvia Tubbesing

Unsere Betreuung
Hilfe im Alltag, immer von derselben Betreuungskraft
Wir unterstützen Senioren im Alltag und möchten ihre Angehörigen entlasten. Dabei begegnen wir den Menschen, die wir betreuen, immer mit ganz viel Herzlichkeit und Respekt.
Jede von uns betreute Seniorin und jeder von uns betreute Senior wird von einer festen Betreuungskraft begleitet, die regelmäßig kommt, vertraute Abläufe kennt und im Alltag Beständigkeit schafft.
Die RUTCHENS GmbH ist ein nach § 45a SGB XI anerkannter Anbieter.
Unsere Einsätze können privat oder über den Entlastungsbetrag, die Verhinderungspflege oder Kombinationsleistungen finanziert werden, auf Wunsch auch mit Direktabrechnung über die Pflegekasse.
Unsere Hilfe reicht von der Haushaltsführung über einen festen Tagesablauf bis zur Begleitung bei Terminen.
Medizinische Pflege übernehmen wir bewusst nicht. Wenn sie nötig wird, vermitteln wir Ihnen einen passenden Pflegedienst.
Für Sie zu Hause
Unsere Leistungen
Betreuung im Alltag zu Hause
Wir unterstützen im Alltag, angefangen bei der Morgenroutine bis hin zu kleinen Hilfen, die den Tag strukturieren und erleichtern.
Gespräche, kleine gemeinsame Aktivitäten und Anregungen fördern Orientierung und Selbstständigkeit.
Bei Bedarf helfen wir auch bei einfachen Verrichtungen rund um die Körperpflege.
Begleitung außer Haus
Wir begleiten Sie zu Arztterminen, Behörden, Einkäufen, Spaziergängen oder anderen Aktivitäten.
Die Begleitung kann zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Taxi erfolgen oder auf Wunsch mit Ihrem eigenen Auto.
Auf Wunsch kümmern wir uns um die Planung und Abstimmung der Termine und unterstützen bei Gesprächen mit Ärzten, Ämtern oder anderen Anlaufstellen.
Hauswirtschaftliche Unterstützung
Ob Aufräumen, Reinigen oder die Organisation des Haushalts, wir unterstützen dort, wo es allein zu viel wird.
Mit Sorgfalt und Blick fürs Detail schaffen wir Ordnung und Sauberkeit, damit Sie sich in Ihrem Zuhause wohlfühlen.
Rund um die Mahlzeiten
Essen ist ein Stück Lebensfreude. Deshalb bereiten wir Mahlzeiten ganz nach Ihren Wünschen zu und helfen beim Essen, wenn es nötig ist.
Weil sich Geschmack und Appetit im Alter oft verändern, achten wir besonders darauf, was Ihnen schmeckt und guttut.
Mit leckerem, liebevoll zubereitetem Essen möchten wir die Freude am Essen erhalten und fördern.
Gerne begleiten wir Sie auch beim Einkaufen und kochen nicht nur für Sie, sondern auch mit Ihnen.
Erfahrenes und liebevolles Team
Unser Team besteht aus erfahrenen, ausgebildeten und herzlichen Betreuungs- und Hauswirtschaftskräften aus der Region.
In der Regel begleitet Sie stets dieselbe Person, damit Vertrauen und Vertrautheit entstehen können.
Nur im Fall von Urlaub, Krankheit oder in besonderen Fällen übernehmen Kolleginnen und Kollegen die Vertretung, damit die Betreuung weiterläuft.
Abrechnung über die Pflegekasse
Wir rechnen unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, zum Beispiel über den Entlastungsbetrag, die Verhinderungspflege oder im Rahmen von Kombinationsleistungen. Alternativ stellen wir Ihnen die Kosten gerne privat in Rechnung.
Für Ihren individuellen Bedarf erstellen wir Ihnen jederzeit gerne ein unverbindliches Angebot.
Kosten
Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse
ab Pflegegrad 1
131 €im Monat
Entlastungsbetrag
Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen 131 € monatlich aus dem Entlastungsbetrag zur Verfügung. Bei uns entspricht das 3 Stunden Hauswirtschaft im Monat, inklusive Anfahrt. Diese Leistung übernehmen wir bei Pflegegrad 1 vollständig, ohne Zuzahlung für Sie.
ab Pflegegrad 2
3.539 €im Jahr
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Seit Juli 2025 bilden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € im Jahr, nutzbar für Unterstützung im Haushalt und bei der Betreuung. In Kombination mit dem Entlastungsbetrag lässt sich damit ein deutlich größerer Stundenumfang abdecken.
ab Pflegegrad 2
bis zu 40 %der Pflegesachleistung
Pflegesachleistungen
Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen zusätzlich Pflegesachleistungen zur Verfügung, deren Höhe vom Pflegegrad abhängt. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich diese anteilig auch für hauswirtschaftliche Unterstützung nutzen.
Alle drei Töpfe zusammen
So viel übernimmt die Pflegekasse höchstens im Monat
Monatliche Höchstbeträge aus Entlastungsbetrag (131 €), Umwandlung von bis zu 40 % der Pflegesachleistung und Verhinderungspflege (3.539 € im Jahr, auf zwölf Monate verteilt), Stand 2026. Umwandlung und Verhinderungspflege gibt es ab Pflegegrad 2. Wer die Umwandlung nutzt, bekommt anteilig weniger Pflegegeld. Das Budget der Verhinderungspflege teilt sich mit der Kurzzeitpflege.
Gut zu wissen: Für 2027 plant die Bundesregierung eine Pflegereform, die diese Leistungen verändern würde. Was sich ändern soll, lesen Sie in unserem Beitrag zur Pflegereform 2027.
Rechner
Wie viel steht Ihnen zu?
Pflegegrad
Verhinderungspflege und Umwandlung gibt es ab Pflegegrad 2.
Wie lange soll ein Besuch dauern?
Für Betreuung und Hilfe im Haushalt
bis zu im Monat
Das sind bei uns etwa im Monat
Unverbindliche Orientierung, Stand 2026. Stundensatz 40,50 € und 4,50 € Anfahrt je Besuch. Nutzt bereits ein Pflegedienst Ihre Pflegesachleistung, verringert sich der Betrag für die Umwandlung.
Pflegegrad
Noch keinen Pflegegrad?
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung eines Pflegegrads bei Ihrer Pflegekasse und beraten Sie unverbindlich, was in Ihrer persönlichen Situation möglich ist.
Gut zu wissen